Etappen bis zur Einschulung
- Februar (1,5 Jahre vor der Einschulung):
Schulaufnahmegespräch für alle schulpflichtig werdenden Kinder:
Kinder, die bis zum 30.06. des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben
Das anzumeldende Kind ist von den Personensorgeberechtigten persönlich vorzustellen.
Mitzubringen sind: Geburtsurkunde des Kindes
Anmeldetermin wird schriftlich bekanntgegeben
- August/September (1 Jahr vor der Einschulung):
schulärztliche Untersuchung
- November:
1. Elternversammlung:
Themen: Übergang Kita - Grundschule, Lernen in der Schuleingangsphase
- Mai/Juni:
2. Elternversammlung
Themen: Lehr- und Lernmittel, Organisatorisches zur Einschulung
- Samstag nach bzw. vor Schulbeginn:
Einschulung
Kinder werden in die Grundschule eingeschult, in deren Schulbezirk sie wohnen.
Soll ein Kind eine Grundschule besuchen, die sich außerhalb des Einzugsbereiches der zuständigen Grundschule befindet, stellen die Personensorgeberechtigten einen Antrag auf Ausnahme. Der Antrag wird an das Landesschulamt weitergeleitet.

